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Glossar: Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Als eine "Nichteheliche Lebensgemeinschaft" bezeichnet man das Zusammenleben und gemeinsam Haushalten von nicht verheirateten Paaren.

Die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen einer nichteheliche Lebensgemeinschaft können vertraglich geregelt werden, müssen dies aber nicht.
 

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