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Durch das Statistische Bundesamt sind sind
vier Kategorien des Familienstandes (Zivilstandes)
definiert: Ledig, Verheiratet, Geschieden und
Verwitwet. Auch Singles lassen sich in eine
dieser Kategorien einordnen. Dabei sind Ledige wohl die
'klassischen' Singles, ebenfalls können getrennt lebende
Ehepaare Singles sein. Geschiedene und verwitwete Personen
sind sogenannte "sekundäre Singles" (nach
Höpflinger 1987, S.13).
Vaterschaftstest |