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Glossar: Familienstand, Zivilstand

Durch das Statistische Bundesamt sind sind vier Kategorien des Familienstandes (Zivilstandes) definiert:  Ledig, Verheiratet, Geschieden und Verwitwet.

Auch Singles lassen sich in eine dieser Kategorien einordnen. Dabei sind Ledige wohl die 'klassischen' Singles, ebenfalls können getrennt lebende Ehepaare Singles sein. Geschiedene und verwitwete Personen sind sogenannte "sekundäre Singles" (nach Höpflinger 1987, S.13).

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